Neue Dokumentationspflichten beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Golfanlagen. | © KI-generierte Illustration unter Verwendung eines Referenzfotos.
Für den beruflichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – und damit auch für Anwendungen auf Golfanlagen – besteht seit vielen Jahren eine gesetzliche Dokumentationspflicht. Auf Grundlage einer EU-Verordnung gelten seit diesem Jahr erweiterte Anforderungen.
Zusätzlich zu den bisher üblichen Angaben (z. B. Anwendungsdatum oder Name des Anwenders) müssen künftig folgende Informationen erfasst werden:
- genaue Lage der behandelten Fläche (z. B. GPS-Verortung)
- Größe der behandelten Fläche (in ha bzw. m²)
- tatsächlich ausgebrachte Menge des Pflanzenschutzmittels pro Fläche (z. B. kg/ha oder l/ha)
Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und werden im Rahmen behördlicher Kontrollen überprüft. Fehlende oder unvollständige Dokumentationen werden ausnahmslos als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Bis zum 31. Dezember 2026 kann die Dokumentation weiterhin schriftlich oder elektronisch erfolgen, sofern die neuen Anforderungen erfüllt sind. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine ausschließlich maschinenlesbare Dokumentation verpflichtend.
Der DGV empfiehlt, das Thema mit den Verantwortlichen für die Platzpflege abzustimmen – insbesondere im Hinblick auf die erforderliche exakte Verortung der behandelten Flächen.

