Neue gesetzliche Regelungen zum 1. Januar 2026 (Foto: DGV/iStock_winyuu)
Das sind die Neueuerungen:
- Die sogenannte Übungsleiterpauschale, d. h. die Grenze bis zu der Einnahmen bspw. aus einer Tätigkeit als C-Trainer steuerfrei bleiben, steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro p. a.
- Erhöht wird auch die sogenannte Ehrenamtspauschale, bis zu der die Vergütung eines Vorstandsamtes im gemeinnützigen Golfclub ebenfalls steuerfrei ist. Hier erfolgt eine Anpassung von 840 Euro auf 960 Euro p. a.
- Im Zusammenhang mit der Übernahme eines Ehrenamtes galt bisher eine Haftungsbeschränkung auf Fälle einer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Pflichtverletzung nur dann, wenn die Tätigkeit höchstens mit einem Betrag von 840 Euro p. a. vergütet wurde. Diese Grenze wird auf einen Verdienst von 3.300 Euro im Jahr angehoben.
- Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unterliegen bisher nicht der Körperschafts- und Gewerbesteuer, wenn die Grenze von 45.000 Euro p. a. nicht überschritten wird. Ab dem Jahr 2026 gilt hier ein Betrag von 50.000 Euro.
Keinen Eingang hat wiederum die für das letzte Jahr geplante, dann aber nochmals zur Beratung zurückgenommene Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung für Einnahmen im Zusammenhang mit der Überlassung von Sportanlagen gefunden, die im Golfsport im Hinblick auf Greenfee-Erlöse von Bedeutung gewesen wäre.

