Eine klare, eindeutige und einfache Formulierung lässt wenig Missverständnisse aufkommen und gibt wenig Raum für individuelle Interpretationen. Bedenken Sie, dass dies Ihre Arbeit auf der Golfanlagen sehr viel einfacher macht. Wichtig ist, dass Ihre Aussagen den verbindlichen Charakter nicht verlieren, dennoch ist natürlich eine freundliche Ausdrucksweise wünschenswert.
Beispiel:
„Der Einstieg auf der Bahn 10 behindert den Spielfluss und ist deshalb untersagt“. Diese Aussage behält seinen verbindlichen Charakter ohne unfreundlich zu wirken. „Bitte nur von Bahn 1 Abschlagen“ klingt sicherlich freundlicher, hat jedoch seinen Verbindlichkeitscharakter sehr stark eingebüßt.
Generell gilt: Eine Regelung oder ein Verbot, dessen Nichteinhaltung ohne Konsequenz bleibt, ist nicht nur überflüssig, sondern untergräbt auf Dauer auch Ihre eigene Autorität im Golfclub.
Inhalte der Haus- und Platzordnung könnten u. a. sein:
- Spielberechtigung (wer ist zur Nutzung der Golfanlage berechtigt / wann dürfen Gäste spielen / welcher Höchst-Handicap-Index gilt für Gäste etc.);
- Anmeldung der Spieler (auch Mitglieder) vor der Runde im Sekretariat (verlangt oder nicht erforderlich?);
- Spielergruppen (Höchstzahl der Spieler je Gruppe festlegen);
- Platzsperre (Der Club regelt, wann er den Platz zum Bespielen sperrt, z.B. für Pflegearbeiten oder Schonung auf Grund von Witterung bzw. als Vorbereitung für ein Turnier);
- Vorrecht auf dem Golfplatz (hier kann geregelt werden, wenn der Club gewissen Spielergruppen Vorrecht auf dem Golfplatz geben möchte z.B. Spieler eines Jahres-Matchplay haben immer Vorrang)
- Start der Runde nur von Bahn 1 oder auch von anderen Bahnen zugelassen?;
- Abkürzen innerhalb der festgesetzten der Runde erlaubt?;
- Thema Platzpflege: Evtl. auf Vorrang der Greenkeeper hinweisen;
- Naturschutzzone: Hinweis auf mögliche Betretungsverbote einer Behörde für geschützte Biotope auf der Golfanlage;
- Sicherheitshinweise (insbesondere wenn gefährliche Punkte auf dem Platz bekannt sind bzw. Information über Lage der Blitzschutzhütten, Vorhandensein von Rettungsringen oder -leinen an Gewässern);
- Haustiere: Ist das Mitnehmen von Haustieren (z.B. Hunde) zugelassen?;
- Benutzung von Carts: (Wer darf Carts wann nutzen? Gibt es vorgesehene Wege? Darf der Platz selber befahren werden? Bedarf es eines schriftlichen „Mietvertrags“ mit Haftungsregelung? etc.)
- Bekleidung: Gelten bestimmte Bekleidungsstandards auf Ihrer Anlage?
- Rauchen auf dem Golfplatz: Ist das Rauchen auf dem Golfplatz generell oder temporär untersagt? Ist lediglich die Entsorgung der Zigarettenkippen auf dem Platz untersagt?
- Spieltempo: Gibt es eine Richtzeit für die Runde oder für die einzelnen Löcher?
Diese Auflistung spiegelt die am Häufigsten vorkommenden Punkte wider. Sollte zu einzelnen Punkten kein Regelungsbedarf existieren, können diese entfallen. Vereinzelt wird sich die Frage stellen, ob das Prinzip „Was nicht verboten ist, ist erlaubt“ gilt, wenn z. B. nichts zur Mitnahme von Hunden auf dem Platz oder zur Höchstzahl Spieler in einer Gruppe geschrieben wird.
Diese Haus- und Platzordnung wird in den meisten Fällen vom Spielausschuss erarbeitet und dann dem Vorstand / der Geschäftsführung zur Freigabe vorgelegt.
Ein Muster einer umfänglichen Haus und Platzordnung finden Sie in den Anhängen. Bitte bedenken Sie, dass die dort formulierten Regelungen Beispielsregelungen sind, die Sie nach Ihrem Ermessen auf Ihrer Anlage natürlich optimieren sollten.

